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Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Nachhaltigkeitsrisiken (auch ESG-Risiken genannt) sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance), die negative Auswirkungen auf den Wert einer Investition oder Anlage haben können.
Diese Risiken können sowohl einzelne Unternehmen als auch ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei ESG-Bereichen

Umwelt (Environment):
Ein Beispiel für ein physisches Risiko ist eine extreme Trockenperiode infolge des Klimawandels. In solchen Fällen könnten z. B. Flüsse so wenig Wasser führen, dass wichtige Transportwege eingeschränkt sind.

Soziales (Social):
Risiken entstehen etwa durch die Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder mangelnden Gesundheitsschutz.

Unternehmensführung (Governance):
Hierzu zählen z. B. Steuerhinterziehung oder Korruption innerhalb eines Unternehmens.

Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Beratung (Art. 3 TVO)

Zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken werden bei der Auswahl von Anbietern und Finanzprodukten die öffentlich zugänglichen Informationen der jeweiligen Finanzmarktteilnehmer herangezogen.

Anbieter, die keine erkennbare Strategie zur Einbeziehung solcher Risiken verfolgen, können in der Beratung ggf. ausgeschlossen werden.

Im Rahmen der Beratung wird zudem darauf hingewiesen, wenn die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken erkennbare Vorteile oder Nachteile für den Kunden haben könnte.

Hinweis:
Die vorvertraglichen Informationen der Anbieter geben Auskunft darüber, wie Nachhaltigkeitsrisiken in deren Investitionsentscheidungen berücksichtigt werden. Kunden können hierzu vor Vertragsabschluss Rückfragen stellen.

Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)

Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI = Principal Adverse Impacts) der Anbieter werden derzeit nur eingeschränkt berücksichtigt.

Grund ist die aktuell noch begrenzte Datenverfügbarkeit seitens vieler Anbieter. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden kann eine Berücksichtigung auf Grundlage der verfügbaren Daten erfolgen.

Ausblick:
Mit wachsender Markttransparenz und verbesserten Daten wird eine standardisierte Einbeziehung dieser Faktoren angestrebt.

Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)

Die Vergütung im Rahmen der Vermittlung von Finanzprodukten wird nicht durch Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.
Es besteht kein finanzieller Anreiz für oder gegen die Berücksichtigung solcher Risiken.